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Abrechnungsbedingungen

Bei Innovabo.shop legen diese Abrechnungsbedingungen die Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung und Rückerstattungen fest.

 1. Anwendungsbereich

 Diese Konditionen gelten für sämtliche Zahlungen, die über Innovabo.shop abgewickelt werden, unabhängig davon, ob es sich um Einzel- oder Großhandelsbestellungen handelt.

 Mit der Bestellung akzeptieren Sie diese Bedingungen.

 2. Zahlungsarten

 PayPal-Dienst

 Kreditkarten (Visa, Mastercard, American Express)

 Die Verwendung anderer Zahlungsmethoden ist nur möglich, wenn zuvor eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

 3. Zahlungsfälligkeit

 Mit dem Abschluss der Bestellung wird die Zahlung sofort fällig.

 Der Betrag wird bei Kreditkartenbuchungen sofort abgebucht.

 Zahlungen über PayPal werden ebenfalls sofort umgesetzt.

 4. Rechnungslegung

 Nachdem Sie die Bestellung abgeschlossen haben, bekommen Sie eine E-Mail mit einer elektronischen Rechnung.

 Die Rechnung weist alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf (Rechnungsnummer, Datum, MwSt., Lieferdetails).

 Eine Papierrechnung kann auf Wunsch zugesendet werden.

 5. Erstattungen und Gutschriften

 Die Rückzahlungen werden über die Zahlungsmethode abgewickelt, die ursprünglich verwendet wurde.

 Rücksendungen werden, nachdem sie eingegangen und geprüft wurden, binnen 7 Werktagen bearbeitet.

 Gebühren oder Fremdwährungsumrechnungen, die vom Zahlungsanbieter erhoben werden, können abgezogen werden.

 6. Mangelhafte Rechnungen

 Bei falschen Abbuchungen oder fehlerhaften Abrechnungen setzen Sie sich bitte sofort mit uns in Verbindung unter: 📧 contact@Innovabo.shop

 📞 +49 955 698 699

 Wir werden den Vorfall überprüfen und die Abrechnung zeitnah korrigieren.

 7. Absicherung des Zahlungsprozesses

 Verschlüsselt (SSL) werden alle Zahlungen verarbeitet.

 Vollständige Kreditkartendaten werden von Innovabo nicht auf den eigenen Servern gespeichert.

 8. Änderungen der Zahlungsmodalitäten

 Zahlungsbedingungen können von uns angepasst werden, wobei wir die Kunden jedoch rechtzeitig vor deren Inkrafttreten informieren.